Die NRW-Koalition hat mit der Verabschiedung des Landeshaushalts für 2018 den Kommunen 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale zur Verfügung gestellt, die sie bei der Erfüllung der
Integrationsaufgaben vor Ort unterstützen sollen. Das ist ein wichtiges Signal des Landes, dass die Kommunen mit der Aufgabe der Integration nicht allein gelassen werden. Unter der rot-grünen
Vorgängerregierung wurden keine Mittel aus der Integrationspauschale an die Kommunen weitergeleitet.
Die Landesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Rechtsgrundlage zur Verteilung dieser Mittel an die einzelnen Gemeinden einführt. Die gesetzliche Regelung der Zuweisungen aus
der Integrationspauschale an die Gemeinden wird mehr Verbindlichkeit bei der Integration vor Ort schaffen. Die Verteilung richtet sich nach den unterschiedlichen Belastungen der Kommunen aufgrund
der tatsächlichen Flüchtlingszahlen. Die Städte und Gemeinden im Münsterland werden so in diesem Jahr 8,9 Millionen Euro zusätzlich für Integrationsmaßnahmen erhalten. Dies ist ein wichtiger
Baustein der Integrationspolitik des Landes und sorgt für Planungssicherheit vor Ort.